2.1 Mit Schreiben vom 10. April 2024 habe er dem Betreibungsamt mitgeteilt, dass der Schuldnerin aus dem Nachlass ihres Ehepartners im Rahmen einer ehe- und güterrechtlichen Teilung eine Zahlung in der Höhe von CHF 303'613.00 ausbezahlt worden sei. Es sei nicht nachvollziehbar, wie dieser Betrag innert kürzester Zeit angeblich an Verwandte transferiert worden sein solle und die Schuldnerin nunmehr mit der AHV- und BVG-Rente leben solle, die nicht einmal das Existenzminimum decke. Die Befragung der Schuldnerin sei oberflächlich erfolgt und die Beschaffung der Informationen bei der Bank und M.___