Der angefochtene Verlustschein vom 19. April 2024 wurde dem Beschwerdeführer am 8. Mai 2024 zugestellt (vgl. act. 1 S. 3, act. 1/3). Somit erfolgte die am 17. Mai 2024 erhobene Beschwerde fristgerecht. Die Beschwerde genügt auch sonst den gesetzlichen Anforderungen. Seite 4/9