7. Der Beschwerdeführer hielt in seiner Replik vom 13. Juni 2024 an seinem Rechtsbegehren fest. Ergänzend stellte er weitere Anträge (act. 6). 8. Mit Schreiben vom 2. September 2024 forderte der Abteilungspräsident das Betreibungsamt Zug auf, dem Obergericht innert 10 Tagen mitzuteilen, zu welchem Ergebnis die nochmalige Befragung der Schuldnerin geführt habe und welche Kontoauszüge (oder weiteren Unterlagen) die Schuldnerin eingereicht habe (act. 7). 9. Am 4. September 2024 reichte das Betreibungsamt Zug dem Obergericht Zug einen Zwischenbericht und weitere Unterlagen ein (act. 8, act. 8/1-14).