4. Es sei das Betreibungsamt Zug anzuweisen, aufgrund der detaillierten Befragung und Informationsbeschaffung bei den Banken allfällige Konti, worauf sich noch Geld befindet bzw. wohin Geld transferiert worden ist, umgehend zu pfänden. 5. Es sei das Betreibungsamt Zug anzuweisen, das Konto IBAN Nr. H.________, Saldo per 14. April 2024: CHF 3'177.35, sofort zu pfänden. 6. Es sei das Betreibungsamt Zug anzuweisen, sofort die nötigen vorsorglichen Massnahmen zu ergreifen bzw. diese seien durch das Obergericht anzuordnen.