__ oder weiteren Banken gemäss ihrer Informationspflicht um detaillierte Auskunft zu erfragen, wo sich die aus der ehe- und erbrechtlichen Teilung erhaltene Zahlung von insgesamt CHF 300'000.00 befindet bzw. wohin das Geld schliesslich transferiert wurde (zeitlich in der paulianischen période suspecte gemäss Art. 286-288 SchKG und mit näheren Angaben von Empfängern wie Namen, Adresse, Betrag usw.), worauf die Pfändung umgehend zu vollziehen sei.