1. Am 28. Februar 2024 stellte das Betreibungsamt Zug dem Betreibungsgläubiger A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) in der gegen B.________ (nachfolgend: Schuldnerin) angehobenen Betreibung Nr. C.________ für den ungedeckt gebliebenen Forderungsbetrag von CHF 7'398.85 den Pfändungsverlustschein Nr. D.________ aus (act. 3/0-1). 2. Gestützt auf den Verlustschein Nr. D.________ vom 28. Februar 2024 beantragte der Beschwerdeführer am 10. April 2024 beim Betreibungsamt Zug die Fortsetzung der Betreibung ohne neuen Zahlungsbefehl für CHF 7'398.85 (act. 1/1).