{"Signatur": "ZG_OG_003", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2024-11-22", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_003_BA-2024-28_2024-11-22.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/BA_2024_28_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa9f654bffc659d4a0c3498323a5a2333853f2ab24700c8941ef2fab1343a4f290a94815f01a92ad8101e79e585e9d2032?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa9f654bffc659d4a0c3498323a5a2333853f2ab24700c8941ef2fab1343a4f290a94815f01a92ad8101e79e585e9d2032&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BA_2024_28", "Checksum": "3bfac650da4e820f03015211b8561783"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BA 2024 28"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 22.11.2024 BA 2024 28"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "II. 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L.________ oder bei\nweiteren Banken gemäss ihrer Informationspflicht um detaillierte Auskunft zu erfragen, wo\nsich die aus der ehe- und erbrechtlichen Teilung erhaltene Zahlung von insgesamt\nCHF 300'000.00 befinde bzw. wohin das Geld schliesslich transferiert worden sei (zeitlich in\nder paulianischen période suspecte gemäss Art. 286-288 SchKG und mit näheren Angaben\nvon Empfängern wie Namen, Adresse, Betrag usw.), worauf die Pfändung umgehend zu vollziehen sei.\n\nGemäss Teilungsvertrag vom 17. November 2023 wurden sämtliche Konten wie auch der\nAnteilsschein der K.________, die auf den Erblasser und/oder auf den Erblasser und die\nSchuldnerin gemeinsam lauten, saldiert. Es besteht nur noch das Konto, auf welchem sich\nder Erlös aus dem Liegenschaftsverkauf befindet (act. 3/10). Es handelt sich um das Konto\nIBAN H.________, G.________ (act. 3/9). Dementsprechend interessierte beim Pfändungsvollzug vom 17. April 2024 einzig das Konto bei der G.________, auf welches der Erbanteil\nüberwiesen worden war. Aus dem bei den Akten liegenden Kontoauszug für den Zeitraum\nvom 1. Dezember 2023 bis 18. April 2024 geht hervor, dass die Gutschrift aus der Erbteilung\nin Höhe von CHF 149'337.11 am 4. Dezember 2023 einging. In der Folge hob die Schuldnerin zahlreiche, auch grössere Barbeträge ab. Insgesamt standen im erwähnten Zeitraum den\nGutschriften in Höhe von CHF 193'362.86 Belastungen von total CHF 191'099.46 gegenüber,\nso dass per 18. April 2024 ein positiver Saldo von CHF 3'177.35 bestand (vgl. act. 3/4). Damit sind die – hier interessierenden – Kontobewegungen nach Eingang der Gutschrift aus der\nErbteilung hinreichend belegt. Per 30. November 2023 – vor Eingang der Zahlung aus der\nErbteilung – belief sich das Guthaben der Schuldnerin auf dem fraglichen Bankkonto auf lediglich CHF 913.95 (vgl. act. 3/4), weshalb kein Anlass bestand, weitere Abklärungen zu tätigen. Mit Verfügung vom 29. Mai 2024 forderte das Betreibungsamt die Schuldnerin auf,\neinen Auszug des Kontos IBAN Nr. P.________ bei der K.________ vom 11. April 2019 bis\n11. April 2024 einzureichen (vgl. act. 3/12). Dieser Aufforderung kam die Schuldnerin insoweit nach, als sie dem Amt einen Kontoauszug der K.________ für den Zeitraum vom\n21. April 2023 bis 1. Juni 2023 vorlegte (act. 8/1). Das Betreibungsamt Zug reichte den Kontoauszug zusammen mit dem Zwischenbericht vom 4. September 2024 dem Obergericht ein\n(vgl. act. 8). Vor diesem Hintergrund ist nicht ersichtlich, weshalb die G.________, die\nK.________ oder weitere Banken um zusätzliche Auskünfte gebeten werden sollen.\nSeite 6/9\n\n4.2 Sodann beantragt der Beschwerdeführer, das Betreibungsamt Zug sei anzuweisen, die\nSchuldnerin umfassend und detailliert über ihre Vermögensverhältnisse, insbesondere über\ndie Verwendung der aus der ehe- und erbrechtlichen Teilung erhaltenen Zahlung von insgesamt über CHF 300'000.00 detailliert (zeitlich in der paulianischen période suspecte gemäss\nArt. 286-288 SchKG und mit näheren Angaben von Empfängern wie Namen, Adresse, Betrag\nusw.) zu befragen.\n\n4.2.1 Die Schuldnerin erklärte beim Pfändungsvollzug vom 17. April 2024, sie verfüge über kein\nVermögen. Insbesondere führte sie aus, der Erbschaftsanteil sowie das restliche Guthaben,\nwelche auf das Konto IBAN Nr. H.________ überwiesen worden seien, sei an Verwandte\nverschenkt worden. Unter anderem sei das Geld für die Behandlung des Stiefsohnes verwendet worden, welcher an Blutkrebs leide. Die Verwandten seien in O.________ wohnhaft\n(vgl. act. 3/6).\n\n"}