2. Nach dem Gesagten erweist sich die Beschwerde, soweit darüber noch nicht rechtskräftig befunden wurde, als unbegründet und ist demnach abzuweisen. 3. Das Verfahren vor der kantonalen Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ist gemäss Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG grundsätzlich kostenlos. Urteilsspruch 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben.