SchKG auferlegte Wegentschädigung von Bedeutung, wenn das Betreibungsamt zugleich andere Verrichtungen vorgenommen haben sollte, für die ebenfalls eine Wegentschädigung geschuldet ist. Nach unbestrittener Darstellung des Betreibungsamtes fuhr der Vollzugsbeamte nach dem Pfändungsvollzug beim Beschwerdeführer zu einem weiteren Schuldner an einen anderen Ort in G.________, um (erstmalig) einen Zahlungsbefehl zuzustellen (vgl. act. 7). Die Gebühr für den Zahlungsbefehl ist eine Pauschalgebühr und deckt alle Einzelhandlungen ab (Erlass, doppelte Ausfertigung, Eintragung und Zustellung des Zahlungsbefehls; vgl. Art. 16 Abs. 1 GebV SchKG).