4. Am 15. Juli 2024 ersuchte der Abteilungspräsident das Betreibungsamt B.________, dem Obergericht innert 10 Tagen mitzuteilen, welchen Weg der Vollzugsbeamte am fraglichen Tag bei der Zustellung zurückgelegt hat (unter Angabe der Distanz in km) und wie lange der Weg zwischen dem anderen Schuldner und dem Beschwerdeführer war. Mit Schreiben vom 16. Juli 2024 nahm das Betreibungsamt dazu Stellung. Erwägungen 1. Zu prüfen bleiben die Wegentschädigungen in beiden Kostenabrechnungen.