Der Prokurist ist auch empfangsberechtigt, wenn er lediglich kollektiv zeichnet; es kann schliesslich nur an eine Person zugestellt werden, nicht gleichzeitig an mehrere. Das Gleiche gilt bei mehreren Liquidatoren. Die Zustellung an ein aus dem Verwaltungsrat ausgeschiedenes, aber im Handelsregister noch eingetragenes Mitglied erfolgt rechtsgültig, solange der Eintrag nicht gelöscht ist. Die Zustellung an den "faktischen" Geschäftsführer einer GmbH ist nichtig, wenn die Gesellschafter nicht zeichnungsberechtigt sind und der Eintrag des einzigen Geschäftsführers im Handelsregister gestrichen worden ist.