1. Die Beschwerdeführerin erhebt Beschwerde gegen die Pfändung. Sie macht geltend, im Rahmen des Jahresabschlusses sei ihr aufgefallen, dass das Betreibungsamt Baar CHF 45'500.00 von ihrem Konto habe pfänden lassen. Die Rechtsmässigkeit dieser Pfändung werde in Frage gestellt. Ihr sei keine einschlägige Dokumentation zugestellt worden. Von ihrem Unternehmen werde kein solcher Betrag geschuldet. Der gepfändete Betrag gefährde die Existenz ihres Unternehmens. 2. Gegen Verfügungen von Betreibungs- und Konkursämtern kann binnen zehn Tagen seit Kenntnisnahme von der Verfügung Beschwerde erhoben werden (Art. 17 SchKG).