2. Am 17. Oktober 2023 verfügte das Betreibungsamt Baar eine vorsorgliche Pfändung (Sicherungsmassnahme aufgrund besonderer Dringlichkeit) und pfändete das Guthaben der Beschwerdeführerin bei der G.________ AG im Umfang von CHF 45'500.00. Auf Ersuchen des Betreibungsamtes Baar überwies die G.________ AG am 24. Oktober 2023 den Betrag von CHF 45'500.00 auf das Konto des Betreibungsamtes Baar. 3. Der Pfändungsvollzug erfolgte am 11. Januar 2024 in Abwesenheit der Beschwerdeführerin (Pfändung Nr. H.________). Die Pfändungsurkunde vom 20. Februar 2024 konnte der Beschwerdeführerin nicht zugestellt werden.