Aus den Akten geht hervor, dass die Beschwerdeführerin "am Kauf der Liegenschaft Parzelle C.________ GB D.________ interessiert" war. Auf dem Grundstück befand sich ein Haus im Rohbau (vgl. act. 6 Rz 8; act. 4/7). F.________ (nachfolgend: Gläubiger) führte an der Liegenschaft diverse Bauarbeiten aus (vgl. act. 4 Rz 8, act. 4/1-9). Wer für die Kosten der Bauarbeiten aufzukommen hat, kann aufgrund der Akten und ohne weitere Abklärungen nicht gesagt werden. Der Gläubiger behauptet, die Beschwerdeführerin habe ihn für seine Arbeiten an der Liegenschaft aus Auftrag bzw. Vertrauenshaftung zu bezahlen.