3. Mit Eingabe vom 26. März 2024 erhob die Beschwerdeführerin bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde mit folgenden Anträgen (act. 1): 1. Die Betreibung Nr. G.________ des Betreibungsamtes Zug sowie der entsprechende Zahlungsbefehl vom 4. März 2023 [recte: 2024] seien als nichtig zu erklären. Eventualiter seien die Betreibung Nr. G.________ des Betreibungsamtes Zug sowie der entsprechende Zahlungsbefehl vom 4. März 2023 [recte: 2024] aufzuheben. 2. Alles unter Kostenfolge zulasten des Staates.