3. Die amtlichen Akten des Betreibungsamtes Zug wurden beigezogen (act. 3). 4. Aufgrund neu eingereichter Unterlagen erliess das Betreibungsamt Zug am 7. März 2024 eine neue Verfügung (act. 4). Erwägungen 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 23. Februar 2024, welche vom 29. Dezember 2023 (Pfändungsvollzug) bis 6. März 2024 Geltung hatte (vgl. act. 5). Die neue Verfügung vom 7. März 2024 wurde nicht angefochten. Seite 3/4