3. Mit Verfügung vom 5. März 2024 wies der Abteilungspräsident das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ab. 4. Auf die Einholung von Vernehmlassungen wurde verzichtet. Die amtlichen Akten wurden beigezogen. Erwägungen 1. Anlass zur Beschwerde bildet eine Pfändungsankündigung.