7. Im Ergebnis stehen für die Durchführung des summarischen Konkursverfahrens freie Aktiven von CHF 130'000.00 (vgl. E. 6.1-6.4) Kosten von einstweilen rund CHF 232'500.00 (vgl. E. 5.5) gegenüber. Der nicht gedeckte Teil der Kosten beträgt rund CHF 100'000.00, weshalb der Kostenvorschuss einstweilen in dieser Höhe festzusetzen ist. Die Beschwerde ist in diesem Punkt teilweise gutzuheissen. Das Konkursamt kann sich die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse vorbehalten.