Darin führt Rechtsanwalt L.________ aus, in den von ihm in Deutschland betreuten Fällen seien Immobilienkäufe von der E.________ AG durch Banken der jeweiligen Käufer finanziert, Finanzierungs-Darlehensforderungen durch Grundschulden abgesichert und Rückzahlungsansprüche der Immobilienkäufer gegen die E.________ AG für Kaufpreiszahlungen, die wiederum durch Bürgschaften abgesichert gewesen seien, an die Banken abgetreten worden.