Zweiter Bericht des provisorischen Sachwalters vom 4. September 2023 N 24, 31, 46 und 49-52 [act. 1/12]), dem Urteil des Kantonsgerichts Zug vom 26. September 2023 E. 4-4.7 (vgl. act. 1/9) und dem Urteil des Obergerichts Zug vom 5. Dezember 2023 (E. 3.2, E. 4 und E. 4.8.2; Vi act. 143) sind die Grundstücke in Deutschland überbewertet und überschuldet. Auf dieser Basis ist wohl nicht mit einem Überschuss zu rechnen. Daran ändert auch das von den Beschwerdeführerinnen eingereichte Schreiben von Rechtsanwalt L.________ vom 21. Februar 2024 nichts. Darin führt Rechtsanwalt L.____