Zahlen ab (vgl. Urteil des Obergerichts des Kantons Zug BZ 2023 97 vom 5. Dezember 2023 E. 3.3 und E. 4). Fest steht, dass sich die Mietzinseinnahmen in den Monaten Dezember 2023 bis Februar 2024 auf rund CHF 7'000.00 pro Monat reduziert haben. Derzeit ist aber offen, ob überhaupt und – gegebenenfalls – wie lange die Mieten noch bezahlt werden, zumal sich Anfragen zu Reparaturen, Unterhaltsarbeiten und Sicherheitsmassnahmen häuften. Vor diesem Hintergrund rechtfertigt es sich, einstweilen ermessensweise Mietzinseinnahmen von CHF 5'000.00 pro Monat für die Dauer eines halben Jahres, somit insgesamt CHF 30'000.00, einzuberechnen.