Zudem bestehe die Möglichkeit, dass Zahlungen – möglicherweise sogar rechtsgültig – zukünftig eingestellt oder reduziert würden, insbesondere wenn gewisse Unterhaltszahlungen durch die Konkursmasse nicht geleistet werden könnten. Neben Anfragen zur Bezahlung von Nebenkosten seien beim Konkursamt auch Anfragen zu Reparaturen und Unterhaltsarbeiten an den grösstenteils maroden Gebäuden eingegangen. Es handle sich dabei teilweise um grundlegende Sicherheitsmassnahmen wie Bauzäune oder die Sicherung von Schächten, um Personenschäden zu verhindern. Diese Kosten seien von den Mietzinseinnahmen vorab in Abzug zu bringen (vgl. act.