6.2 Umstritten ist, ob noch Mietzinseinnahmen von monatlich CHF 7'000.00 (entsprechend CHF 84'000.00 pro Jahr) aus teilweise vermieteten Grundstücken in Deutschland hinzukommen, wie im Antrag auf Einstellung des Konkurses mangels Aktiven explizit aufgeführt wurde (vgl. act. 1/4 S. 1), oder ob, wie im Inventar vom 6. Februar 2024 unter "Ertrag der Grundstücke während des Konkursverfahrens" festgehalten wurde, von einem Betreffnis von "0.00" auszugehen ist (vgl. act. 1/5). Das Konkursamt räumt in der Beschwerdeantwort ein, dass auf dem Konto der Konkursitin gewisse Einnahmen verbucht werden konnten.