6.1 Das Inventar vom 6. Februar 2024 weist Bankguthaben von rund CHF 50'000.00 bei einer Gesamtschätzsumme von CHF 62'960.37 aus (vgl. act. 1/5). Hinzu kommt gemäss Inventarverzeichnis vom 11. März 2024 ein weiteres Bankguthaben von CHF 40'000.00, das im Inventarverzeichnis vom 6. Februar 2024, welches als Grundlage des Antrages auf Einstellung mangels Aktiven diente, unberücksichtigt blieb. Aufgrund eines internen Versehens wurde nicht bemerkt, dass es sich um zwei verschiedene Konten handelt (vgl. act. 4 Rz 5, act. 4/1).