In der Folge wird die Anwaltskanzlei die Geschäfte rechtlich begleiten müssen, was mit einem hohen Aufwand verbunden sein dürfte. Dabei würde sich – analog der Kostenrechnung des Konkursamtes – vorerst ein Mitarbeiter mit einem Stundenansatz von CHF 200.00 während 26 Wochen jeweils 20 Stunden pro Woche und ein weiterer Anwalt mit grösserer Erfahrung während 26 Wochen im Durchschnitt für 3 Stunden pro Woche zum Stundenansatz von CHF 400.00 der Abwicklung des Konkursverfahrens widmen. Dafür wären einstweilen anwaltliche Kosten von (gerundet) CHF 135'000.00 einzusetzen.