einem ersten Schritt wird eine deutsche Anwaltskanzlei zu beauftragen sein, die dringendsten rechtlichen Fragen abzuklären, wie beispielsweise die Anerkennung des Schweizer Konkursdekrets in Deutschland und die Möglichkeit eines Freihandverkaufs der Grundstücke. In der Folge wird die Anwaltskanzlei die Geschäfte rechtlich begleiten müssen, was mit einem hohen Aufwand verbunden sein dürfte.