5.4.2 Weil die Höhe der Kosten für das Hinzuziehen von Hilfspersonen noch nicht genau bestimmt werden kann, sind diese Auslagen ermessensweise abzuschätzen (vgl. Beschluss des Kantonsgerichts Schwyz BEK 2020 178 vom 22. Februar 2021 E. 4f dd). Das Konkursamt rechnet mit Kosten für zwei Mitarbeiter in Höhe von CHF 208'000.00 (je 20 Std. à CHF 200.00 x 26 Wochen) bzw. für einen Mitarbeiter mit grösserer Erfahrung in Höhe von CHF 31'200.00 (3 Std. à CHF 400.00 x 26 Wochen; vgl. E. 2.1). Es umschreibt nicht, für welche Handlungen effektiv oder zumindest voraussichtlich der Beizug von drei Hilfspersonen beabsichtigt ist.