In vielen Fällen ist die Konkursitin ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen und die bereits verkauften Objekte wurden nicht oder nicht vollständig erstellt. Darauf kam es zu Rückabwicklungsverträgen mit den betroffenen Käufern nach deutschem Recht. Zahlreiche Rückabwicklungen sind noch pendent. Weiter stellen sich zahlreiche Frage im Zusammenhang mit Darlehen und Beteiligungen (vgl. act. 1/4 S. 2). Viele Gläubiger stammen aus dem Ausland (Deutschland). Alle Grundstücke liegen in Deutschland, womit ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Die Sachverhalte sind komplex.