Ob ein Gläubiger während der Nachlassstundung mit Zustimmung des Sachwalters ein Darlehen von CHF 30'000.00 an die Konkursitin ausbezahlt hat, muss noch abgeklärt werden; ein entsprechendes Darlehen dürfte aber zu den Masseverbindlichkeiten gehören. Der Sachwalter in der provisorischen Nachlassstundung machte mit Schreiben vom 21. November 2023 ein restliches Honorar von CHF 7'168.55 als Masseverbindlichkeit geltend (vgl. Vi act. 109). Beim Konkursamt meldete er eine Forderung von CHF 9'332.55 an (vgl. Vorakten zu Vi act. 1-80). Aus einer E-Mail von F._