5.3 Neu führt das Konkursamt in der Beschwerdeantwort Masseverbindlichkeiten von rund CHF 50'000.00 auf. Nach Angaben des Konkursamtes handelt es sich um Rechtsberatungskosten während des Nachlassverfahrens sowie einen Teil des Honorars des Sachwalters. Zudem macht ein Gläubiger geltend, er habe während der Nachlassstundung mit Zustimmung des Sachwalters ein Darlehen von CHF 30'000.00 an die Konkursitin ausbezahlt. Weiter wurden Rechnungen für Wasser, Strom und Sicherungsmassnahmen im Zusammenhang mit den Grundstücken in Deutschland eingereicht (vgl. act.