5.2 Zu den Verfahrenskosten führte das Konkursamt im Antrag auf Einstellung des Konkurses mangels Aktiven aus, die bisher aufgelaufenen Kosten würden CHF 2'571.00 betragen. Weiter würden erfahrungsgemäss und als grobe Schätzung Gebühren und Auslagen von rund CHF 100.00 pro im Konkursverfahren eingegebene Forderung anfallen, mithin bei 500 Forderungen bereits Gebühren von rund CHF 50'000.00 (vgl. act. 1/4 S. 2). Die Beschwerdeführerinnen äussern sich nicht zu dieser Berechnung.