Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt unabhängig davon, wo sich die Akten derzeit befinden. Die Lagerkosten dürften im Kanton Zug – ähnlich wie im Kanton Zürich – pro Jahr und Kubikmeter mindestens CHF 180.00 betragen (vgl. Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich PS180018 vom 9. August 2018 E. 2.4.3). Das Konkursamt geht im Gesuch um Einstellung des Konkurses mangels Aktiven vom 7. Februar 2024 von 20-30 Kartons aus, was eine Palette ergebe (vgl. act. 1/4 S. 2). Die Standardpalette nach Seite 6/11