Hinzu kämen Verwertungserlöse aus Grundstückverkäufen. Es sei zwar grundsätzlich zutreffend, dass die 44 Grundstücke in Deutschland mit Grundschulden (bzw. Grundpfandrechten) der finanzierenden Banken belastet seien bzw. gewesen seien. Es sei allerdings zu berücksichtigen, dass inzwischen Bürgschaften, welche die geleisteten Kaufpreiszahlungen der Käufer abgesichert hätten, abgerufen und alleine von den Beschwerdeführerinnen rund CHF 10 Mio. ausbezahlt worden seien. Im Umfang der Bürgschaftszahlungen seien die Darlehensforderungen der finanzierenden Banken erloschen.