Unter der Annahme, dass zwei Mitarbeiter mit einem Stundenansatz von je CHF 200.00 während eines halben Jahres (26 Wochen) rund 50 % ihrer Arbeitszeit während einer Arbeitswoche (20 Stunden) der Abwicklung des Konkursverfahrens widmen würden, sei bereits von Kosten von CHF 208'000.00 auszugehen. Würde weiter ein Mitarbeiter mit grösserer Erfahrung während eines halben Jahres im Durchschnitt für 3 Stunden pro Woche zum Stundenansatz von CHF 300.00 [wohl CHF 400.00] unterstützende Arbeit leisten, ergäbe dies weitere Kosten von CHF 31'200.00. Damit sei für ein halbes Jahr mit Anwaltskosten von rund CHF 250'000.00 zu rechnen.