Weiter müsste – aufgrund der Komplexität des Verfahrens, fehlender Kapazität des Konkursamtes und der Tatsache, dass sämtliche Grundstücke im Ausland gelegen seien – eine Hilfsperson (Anwaltskanzlei) beigezogen werden. Unter der Annahme, dass zwei Mitarbeiter mit einem Stundenansatz von je CHF 200.00 während eines halben Jahres (26 Wochen) rund 50 % ihrer Arbeitszeit während einer Arbeitswoche (20 Stunden) der Abwicklung des Konkursverfahrens widmen würden, sei bereits von Kosten von CHF 208'000.00 auszugehen.