Bei 500 Gläubigern würden daher bereits Gebühren von rund CHF 50'000.00 anfallen. Hinzu kämen Gebühren für die Behandlung von Eigentumsansprachen, welche teilweise unabhängig von Forderungseingaben eingegangen seien. Weiter müsste – aufgrund der Komplexität des Verfahrens, fehlender Kapazität des Konkursamtes und der Tatsache, dass sämtliche Grundstücke im Ausland gelegen seien – eine Hilfsperson (Anwaltskanzlei) beigezogen werden.