1. Es sei der im Handelsamtsblatt (SHAB) am tt.mm.2024 publizierte Entscheid des Konkursamtes Zug (Meldungsnummer ________) aufzuheben und es sei der Kostenvorschuss auf CHF 0.00, eventualiter auf CHF 1.00, subeventualiter maximal auf CHF 12'000.00 festzusetzen. Subsubeventualiter sei der Kostenvorschuss auf ein angemessenes Mass zu reduzieren. 2. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.