4. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 6. Februar 2023 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs. Sie beantragte, die teilweise Rückweisung des Fortsetzungsbegehren sei aufzuheben und die Betreibung sei auch für die Schlichtungskosten von CHF 300.00 fortzusetzen. 5. Während die C.________ AG auf eine Vernehmlassung verzichtete, beantragte das Betreibungsamt Zug mit Eingabe vom 13. Februar 2023 die Abweisung der Beschwerde.