3. Mit Eingabe vom 31. Januar 2023 stellte die Beschwerdeführerin beim Betreibungsamt Zug das Fortsetzungsbegehren für den Rechnungsbetrag von CHF 1'163.15 nebst Zins zu 5 % seit 25. Februar 2022, die Umtriebsentschädigung von CHF 50.00, die Zahlungsbefehlskosten von CHF 121.90 und die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 300.00. Das Betreibungsamt wies dieses Fortsetzungsbegehren am 2. Februar 2023 teilweise, d.h. mit Bezug auf die Schlichtungskosten von CHF 300.00, zurück.