Die Kosten für das Schlichtungsund Entscheidverfahren von CHF 300.00 verrechnete das Friedensrichteramt Zug mit dem von der Beschwerdeführerin geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe und verpflichtete die C.________ AG, der Beschwerdeführerin den Vorschuss im vollen Umfang zu ersetzen.