2. Mit Eingabe vom 12. September 2022 stellte die Beschwerdeführerin beim Friedensrichteramt Zug das Schlichtungsgesuch gegen die C.________ AG. Sie beantragte, die C.________ AG sei zu verpflichten, ihr CHF 1'163.15 nebst Zins zu 5 % seit 25. Februar 2022 sowie CHF 50.00 Umtriebsentschädigung zu bezahlen. Zudem sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. D.________ des Betreibungsamtes Zug aufzuheben, alles unter Kostenfolge zu Lasten der C.________ AG. Mit Entscheid vom 17. November 2022 verpflichtete das Friedensrichteramt Zug die C._____