1. Mit Eingabe vom 30. Juni 2022 leitete die A.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) beim Betreibungsamt Zug die Betreibung gegen die C.________ AG, Zug, für CHF 1'213.15 nebst Zins zu 5 % seit 16. Mai 2022 ein. Als Forderungsgrund gab sie im Wesentlichen Folgendes an: "unbezahlte Rechnung 2201072 vom 25.01.2022 […] im Betrag von Fr. 1163.15 nebst Betreibungs- und allfälligen Gerichtskosten" sowie "Fr. 50.00 Umtriebskosten". Gegen den am 2. August 2022 vom Regionalen Betreibungsamt Buchs (AG) rechtshilfeweise zugestellten Zahlungsbefehl Nr. D.________ des Betreibungsamtes Zug vom 4. Juli 2022 erhob die C._____