Bis sich die Personalaufstockung effektiv auswirkt, wird sich die Beschwerdeführerin noch etwas gedulden müssen. Nicht entsprochen werden kann den Anträgen der Beschwerdeführerin, es sei das besagte Konkursverfahren bevorzugt und damit vor allen anderen, möglicherweise noch älteren Verfahren, abzuschliessen und das Konkursamt anzuweisen, die Publikation betreffend Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars im Schweizerischen Handelsamtsblatt bis spätestens 31. Mai 2023 vorzunehmen.