4. Insgesamt sind seit der Eröffnung des Konkursverfahrens über die C.________ ag fast fünf Jahre vergangen und die Frist für die Durchführung des Konkursverfahrens wurde bereits mehrmals verlängert. Diese Verfahrensdauer ist für ein eher einfaches Konkursverfahren deutlich zu lang, auch wenn nicht nur die permanent hohe Arbeitslast, sondern auch verfahrensspezifische Gründe zur Verzögerung geführt haben. Aufgrund seiner Aufsichtstätigkeit ist dem Obergericht die seit Jahren bestehende hohe Arbeitslast des Konkursamtes bekannt.