2. Das Konkursamt hält dem entgegen, dem Gericht sei die permanent hohe Arbeitslast des Amtes und deren Ursachen bekannt. Von den 2023 zugesprochenen Stellen, welche teilweise bereits besetzt worden seien, erhoffe sich das Konkursamt eine Verbesserung der Situation. Bis diese Massnahmen effektiv Wirkung zeigen würden, werde es erfahrungsgemäss aber noch etwas dauern. Aus dem geschilderten Sachverhalt sei ersichtlich, dass dem Amt keine Untätigkeit vorgeworfen und die lange Dauer nicht einzig und alleine dem Amt angelastet werden könne (vgl. act. 3).