3. Es sei das Konkursamt Zug anzuweisen, die Publikation betreffend Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars im Schweizerischen Handelsamtsblatt bis spätestens 31. Mai 2023 vorzunehmen. Seite 4/6 17. In der Beschwerdeantwort vom 15. Februar 2023 beantragte das Konkursamt Zug, es seien sämtliche Rechtsbegehren abzuweisen (act. 3). Erwägungen