9. Anfang 2022 erstellte das Konkursamt Entwürfe der Lastenverzeichnisse und des Kollokationsplans (act. 3 S. 2, act. 3/3). 10. Am 22. Februar 2022 reichte die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden eine bereinigte Forderungsanmeldung ein (act. 3/4), was zu einer Anpassung des Kollokationsplanes führte (act. 3 S. 2). 11. Mit Schreiben vom 24. März 2022 informierte das Konkursamt das Regionalgericht Prättigau/ Davos, dass aufgrund des Zirkularschreibens vom 13. Februar 2020 weder die Konkursmasse noch einzelne Gläubiger sich das hängige Verfahren im Sinne von Art. 260 SchKG hätten abtreten lassen (act. 3 S. 3, act. 3/5).