4. Mit E-Mail vom 3. Juni 2020 erkundigte sich die Beschwerdeführerin beim Konkursamt über den Sachstand und legte dar, dass sie bezüglich der Grundstücke in D.________ bereits von zwei Interessenten angegangen worden sei und allenfalls derselbe Makler beigezogen werden könne wie bereits anlässlich des Verkaufs der Grundstücke im Konkursverfahren über den Nachlass ihres verstorbenen Ehemannes. Sodann wies sie darauf hin, dass die 1-Zimmer-Wohnung und das Ladenlokal seit dem Tod ihres Ehemannes leer stünden und zur Erzielung eines Ertrages zumindest kurzfristig vermietet werden sollten.