Mit prozessleitender Verfügung vom 30. Januar 2019 sistierte das Regionalgericht Prättigau/Davos gestützt auf Art. 207 Abs. 1 SchKG den nachfolgenden Prozess auf definitive Eintragung der Stockwerkeigentümerpfandrechte (act. 3/1). 3. Am tt.mm.2019 wurde der Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zug publiziert (act. 1/1).