{"Signatur": "ZG_OG_003", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2023-05-02", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_003_BA-2023-8_2023-05-02.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/BA_2023_8_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaab19db38fe115c955d87412e7ba19b5a51f7c089fb0975a80b8a8147ceb3819c752a24c584ffd049f2ac8f17294350508?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaab19db38fe115c955d87412e7ba19b5a51f7c089fb0975a80b8a8147ceb3819c752a24c584ffd049f2ac8f17294350508&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BA_2023_8", "Checksum": "ddb3aa39c3d10d6b2332ead2ad3b4c14"}, "Scrapedate": "2026-02-25", "Num": ["BA 2023 8"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 02.05.2023 BA 2023 8"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "II. 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Aufgrund seiner Aufsichtstätigkeit ist\ndem Obergericht die seit Jahren bestehende hohe Arbeitslast des Konkursamtes bekannt.\nWeil sich die Situation im Konkursamt zuspitzte, hat der Regierungsrat des Kantons Zug zusätzliche 500 Stellenprozente für das Handelsregister- und Konkursamt beantragt (vgl. Protokoll der Sitzung des Zuger Kantonsrates vom 27. Oktober 2022, S. 2892, Rz 1292, Traktandum 3.4: Budget 2023 und Finanzplan 2023-2026; Vorlage: 3474.3/3a-17113 Zusatzbericht und Zusatzantrag zusätzliche Personalstellen). Der Kantonsrat genehmigte an der Sitzung vom 24. November 2022 gesamthaft 400 zusätzliche Stellenprozente für die Sachbearbeitung Konkursamt (vgl. Protokoll der Sitzung des Zuger Kantonsrates vom 24. November\n2022, Nachmittag, S. 3096 ff.). Mit dieser Personalaufstockung sollte die hohe Arbeitslast\ndes Konkursamtes wieder auf ein vernünftiges Mass gesenkt werden können. Bis sich die\nPersonalaufstockung effektiv auswirkt, wird sich die Beschwerdeführerin noch etwas gedulden müssen. Nicht entsprochen werden kann den Anträgen der Beschwerdeführerin, es sei\ndas besagte Konkursverfahren bevorzugt und damit vor allen anderen, möglicherweise noch\nälteren Verfahren, abzuschliessen und das Konkursamt anzuweisen, die Publikation betreffend Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars im Schweizerischen Handelsamtsblatt bis spätestens 31. Mai 2023 vorzunehmen. Die bevorzugte Behandlung eines Konkursverfahrens darf – wie vorne in E. 3 dargelegt – nicht zur Folge haben, dass andere, möglicherweise noch ältere Verfahren länger liegen bleiben. Indes ist das Konkursamt aufzufordern, das Konkursverfahren der C.________ ag innert nützlicher Frist abzuschliessen\n(vgl. BGE 119 III 1 E. 2; BGE 107 III 3 E. 2).\n\n5. Nach dem Gesagten muss eine Rechtsverzögerung bejaht werden. Das Konkursamt ist aufzufordern, das Konkursverfahren der C.________ ag innert nützlicher Frist abzuschliessen.\n\n6. Das Verfahren vor der Aufsichtsbehörde ist, von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen, kostenlos und es werden keine Entschädigungen zugesprochen (Art. 20a Abs. 2\nZiff. 5 SchKG; Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG).\nSeite 6/6\n\nUrteilsspruch\n\n1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird festgestellt, dass im Konkursverfahren der\nC.________ ag eine Rechtsverzögerung eingetreten ist.\n\n2. Das Konkursamt aufgefordert, das Konkursverfahren der C.________ ag beförderlich weiterzuführen und abzuschliessen.\n\n3. Es werden keine Kosten erhoben.\n\n4. Gegen diesen Entscheid ist die Beschwerde in Zivilsachen nach den Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) zulässig; die Beschwerdegründe richten sich nach den Art. 95 ff.\nBGG. Eine allfällige Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung des Entscheids schriftlich\nbegründet und mit bestimmten Anträgen sowie unter Beilage des Entscheids und der Beweismittel (vgl. Art. 42 BGG) beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Die Beschwerde hat nach Art. 103 Abs. 1 BGG in der Regel keine aufschiebende\nWirkung.\n\n5. Mitteilung an:\n- Beschwerdeführerin\n- Konkursamt Zug\n\nObergericht des Kantons Zug\nII. Beschwerdeabteilung\nAufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs\n\nSt. Scherer D. Huber Stüdli\nAbteilungspräsident Gerichtsschreiberin\n\nversandt am:\n"}